Ein weiterer wichtiger Schritt für die Informationsfreiheit: Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 4. Juli 2019 auf unsere Klage hin entschieden, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Sitzungsprotokolle seines wissenschaftlichen Beirats herausgeben muss.
Der wissenschaftliche Beirat berät das BMF zu aktuellen Themen der Finanzpolitik. Hierzu veröffentlicht er regelmäßig Gutachten und Stellungnahmen, tagt jedoch geheim.
Unser Mandant hatte über die Transparenzplattform FragDenStaat um Herausgabe der Sitzungsprotokolle dieses Beirats von 1998 bis 2018 gebeten. Das BMF lehnte unter Verweis auf die Satzung des Beirats, in der es heißt, dass die Zusammenarbeit im Beirat auf Vertraulichkeit beruht, ab. Dies stelle eine durch Rechtsvorschrift geregelte Vertraulichkeitspflicht dar, die dem grundsätzlich bestehenden Anspruch entgegengehalten werden könne. Außerdem begründe die Satzung ein besonderes Amtsgeheimnis.
Die Satzung hatte das BMF kurz vor dem Antrag unseres Mandanten noch geändert, um die Geheimhaltung der Protokolle sicherzustellen. Unsere Klage basierte auf der Annahme, dass es nicht ausreichend ist, ohne gesetzliche Grundlage bestimmte Unterlagen für geheim zu erklären. Im Ergebnis würde das dazu führen, dass die Behörde selbst bestimmt, wie weit ihre Verpflichtung nach dem IFG geht.
So sieht es offensichtlich auch das VG Berlin. Denn es hat dem Antrag auf Herausgabe der Sitzungsprotokolle – bei Schwärzung bestimmter personenbezogenen Daten – vollumfänglich stattgegeben. In Bezug auf die Herausgabe der ungeschwärzten Teilnehmerlisten der jeweiligen Protokolle erging ein sogenanntes Bescheidungsurteil. Das BMF muss nun zunächst ein Drittbeteiligungsverfahren durchführen, also den betroffenen Personen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Auch in der mündlichen Verhandlung neu vorgebrachte Ausschlussgründe, wie die Beeinträchtigung behördlicher Beratungen, überzeugten das VG nicht.
Das Urteil ist auch deshalb bedeutsam, weil es für die Unterlagen weiterer Beratungsgremien, darunter über 100 Beiräte der Bundesregierung, wegweisend sein könnte. Die Beklagte hat bereits angekündigt in Berufung zu gehen. Daher wird sich das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wohl bald mit der Sache befassen.
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