© Andrew Rich (iStockPhoto)

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Schadensersatz bei Bilderklau im Internet

Ein Foto von Ihnen wird ohne Ihre Zustimmung im Internet / in einer Zeitung / auf einem Flyer genutzt? Bei Urheberrechtsverletzungen steht Ihnen ein Anspruch  auf Schadensersatz (fiktive Lizenzgebühr) und Unterlassung der weiteren Nutzung zu. Bei der Berechnung des Ihnen zustehenden Schadensersatzes sind grundsätzlich die Honorarempfehlungen der MFM heranzuziehen. Die Gerichte gehen außerdem meist von einem 100%-igen Zuschlag bei fehlender Fotografennennung aus. Sofern das Vorgehen gegen den Verletzer rechtmäßig ist, hat der Gegner die Ihnen entstehenden Anwaltskosten in aller Regel zu ersetzen.

 

© Andrew Rich (iStockPhoto) 

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Wenn Sie ein Bild von Ihnen im Internet - oder einem herkömmlichen Printmedium - finden, raten wir Ihnen, schnell mit unserem Anwalts-Team Kontakt aufzunehmen. Wir setzen uns dann unverzüglich mit dem Rechteverletzer in Verbindung und kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer Rechte. Nur in den Fällen, in denen keine befriedigende Einigung mit dem Rechteverletzer im außergerichtlichen Verfahren erzielt werden kann, setzen wir Ihre Rechte nach Rücksprache mit Ihnen auch gerichtlich durch. Da die Gerichte ein Vorgehen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes nur innerhalb weniger Wochen nach Kenntniserlangung von dem Verstoß als möglich ansehen, sollten Sie keine Zeit verlieren und uns umgehend kontaktieren.

 

Wir vertreten Fotografen bei allen Fragen rund ums Fotorecht. 

Bei uns sind Sie gut aufgehoben,

- wenn Dritte ohne Berechtigung Ihre Bilder nutzen,

- wenn Sie sich bei der Verhandlung wichtiger Verträge beraten lassen wollen,

- wenn es Schwierigkeiten mit einem Kunden, Ihrer Agentur oder anderen Dritten gibt.

Einen unserer Newsletter zum Fotorecht finden Sie hier.