Schadensersatz bei Bilderklau im Internet
Ein Foto von Ihnen wird ohne Ihre Zustimmung im Internet / in einer Zeitung / auf einem Flyer genutzt? Bei Urheberrechtsverletzungen steht Ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz (fiktive Lizenzgebühr) und Unterlassung der weiteren Nutzung zu. Bei der Berechnung des Ihnen zustehenden Schadensersatzes sind grundsätzlich die Honorarempfehlungen der MFM heranzuziehen. Die Gerichte gehen außerdem meist von einem 100%-igen Zuschlag bei fehlender Fotografennennung aus. Sofern das Vorgehen gegen den Verletzer rechtmäßig ist, hat der Gegner die Ihnen entstehenden Anwaltskosten in aller Regel zu ersetzen.
Wenn
Sie ein Bild von Ihnen im Internet - oder einem herkömmlichen
Printmedium - finden, raten wir Ihnen, schnell mit unserem Anwalts-Team Kontakt
aufzunehmen. Wir setzen uns dann unverzüglich mit dem Rechteverletzer in
Verbindung und kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer Rechte. Nur in den
Fällen, in denen keine befriedigende Einigung mit dem Rechteverletzer
im außergerichtlichen Verfahren erzielt werden kann, setzen wir Ihre
Rechte nach Rücksprache mit Ihnen auch gerichtlich durch. Da die
Gerichte ein Vorgehen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes nur
innerhalb weniger Wochen nach Kenntniserlangung von dem Verstoß als
möglich ansehen, sollten Sie keine Zeit verlieren und uns umgehend
kontaktieren.
Wir vertreten Fotografen bei allen Fragen rund ums Fotorecht.
Bei uns sind Sie gut aufgehoben,
- wenn Dritte ohne Berechtigung Ihre Bilder nutzen,- wenn Sie sich bei der Verhandlung wichtiger Verträge beraten lassen wollen,
- wenn es Schwierigkeiten mit einem Kunden, Ihrer Agentur oder anderen Dritten gibt.Einen unserer Newsletter zum Fotorecht finden Sie hier.