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Jan R. Busemann

Rechtsanwalt (of counsel)

 

Rechtsanwalt Jan R. Busemann beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Fragen aus den Bereichen des Medienrechts, insbesondere des Film(förder)rechts, des Internet- und des Rundfunkrechts. Sein Tätigkeitsfeld umfasst auch die Beratung im Arbeitsrecht sowie im allgemeinen Zivil- und Wirtschaftsrecht.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit als Of Counsel für THOMAS RECHTSANWÄLTE ist Jan R. Busemann Justiziar und Datenschutzbeauftragter der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH.

Rechtsanwalt Jan R. Busemann hat erfolgreich Zusatzausbildungen zum Wirtschaftsmediator und zum Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht absolviert.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück und Münster mit Schwerpunkt Medienrecht absolvierte Rechtsanwalt Jan R. Busemann sein Referendariat in Düsseldorf u.a. bei der Landesmedienanstalt sowie einer medienberatenden Wirtschaftskanzlei und einer Rechtsanwaltskanzlei in New York. Im Anschluss an das Zweite juristische Staatsexamen nahm er seine Tätigkeit als Rechtsanwalt auf, zunächst selbständig, dann als angestellter Rechtsanwalt im Hamburger Büro der Sozietät Brehm & von Moers.