Sie sind Gegenstand unrichtiger oder rufschädigender Berichterstattung geworden? Ihr Bildnis wird ungewollt in den Medien genutzt? Gerade in Zeiten der schnellen (Weiter-) Verbreitung von Informationen durch die digitalen Medien ist eine sofortige Reaktion sinnvoll. Ob Ihnen Ansprüche auf Gegendarstellung, Widerruf, Unterlassung, Schadensersatz und Schmerzensgeld zustehen und welche Reaktion zur Wiederherstellung von Vertrauen und gutem Ruf geeignet ist, können wir aufgrund unserer Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet zügig und verlässlich in einem ersten Gespräch klären.
Neben diesen juristischen Maßnahmen ist auch die weitere Begleitung entscheidend. Eine Reaktion von Ihrer Seite führt regelmäßig zu weiteren Reaktionen der Medien, nicht in jedem Fall ist daher ein Prozess sinnvoll. Wir unterstützen Sie nicht nur durch unsere juristische Erfahrung, sondern auch durch ein besonnenes Reputationsmanagement mit dem Ziel, die gravierenden Folgen falscher Berichterstattung zu begrenzen.
In Notfällen steht Ihnen unser Team unter der Mobilnummer 0171 - 217 2059 für eine presserechtliche Beratung auch außerhalb der Bürozeiten zur Verfügung.