Besprechung in NJW 2013, 2538-2539

by Kanzlei Thomas


Über ein Verfahren, das wir seit 2010 für eine engagierte Journalistin gegen die Bundesrepublik Deutschland führen, berichtet die größte Juristenzeitschrift NJW in einer aktuellen Ausgabe (NJW 2013, 2538-2539). Unsere Mandantin begehrt Einsicht in amtliche Unterlagen, die eigentlich ins Bundesarchiv gehören, von den Erben der Verfasser aber in die Konrad-Adenauer-Stiftung und ins Historische Institut der Deutschen Bank "ausgelagert wurden". Gegen diese Form von "Aktenprivatisierung" gehen wir für unsere Mandantin - bislang erfolglos - vor. Es darf nicht sein, dass amtliche Unterlagen dem Zugriff von Journalisten und Historikern sowie der interessierten Öffentlichkeit dadurch entzogen werden, indem sie - statt dem Bundesarchiv - privaten Einrichtungen übergeben werden, die nach eigenem Gutdünken oder Interessen der Erben darüber entscheiden, wer Einsicht nehmen darf und wer nicht. Gegen den Beschluss des BVerwG (Az. BVerwG 7 B 43.12 vom 27.05.2013, zuvor: VG Koblenz vom 01.02.2012, Az VG 5 K 424/11.KO und OVG Koblenz vom 17.08.2012 - Az.: OVG 10 A 10244/1) haben wir für unsere Mandantin in der Zwischenzeit Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Für Fragen zu den Verfahren stehen wir gerne zur Verfügung.