Über ein Verfahren, das wir seit 2010 für eine engagierte Journalistin gegen die Bundesrepublik Deutschland führen, berichtet die größte Juristenzeitschrift NJW in einer aktuellen Ausgabe (NJW 2013, 2538-2539). Unsere Mandantin begehrt Einsicht in amtliche Unterlagen, die eigentlich ins Bundesarchiv gehören, von den Erben der Verfasser aber in die Konrad-Adenauer-Stiftung und ins Historische Institut der Deutschen Bank "ausgelagert wurden". Gegen diese Form von "Aktenprivatisierung" gehen wir für unsere Mandantin - bislang erfolglos - vor. Es darf nicht sein, dass amtliche Unterlagen dem Zugriff von Journalisten und Historikern sowie der interessierten Öffentlichkeit dadurch entzogen werden, indem sie - statt dem Bundesarchiv - privaten Einrichtungen übergeben werden, die nach eigenem Gutdünken oder Interessen der Erben darüber entscheiden, wer Einsicht nehmen darf und wer nicht. Gegen den Beschluss des BVerwG (Az. BVerwG 7 B 43.12 vom 27.05.2013, zuvor: VG Koblenz vom 01.02.2012, Az VG 5 K 424/11.KO und OVG Koblenz vom 17.08.2012 - Az.: OVG 10 A 10244/1) haben wir für unsere Mandantin in der Zwischenzeit Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Für Fragen zu den Verfahren stehen wir gerne zur Verfügung.